Die neue professionelle LED-Lichtlösung für Ihr gesamtes Unternehmen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der K + B lighting systems  GmbH
gültig ab 01.04.2015


1. ANWENDUNGSBEREICH 

1.1. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicherVereinbarungen gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen der K + B lightingsystems GmbH, Kapeller Str. 29, 76887 Bad Bergzabern für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften, die von K + B lighting systems erbracht werden. Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nichtausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 

1.2. DieGeschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Leistungen und sonstige Leistungen. 

2. VERTRAGSABSCHLUSS 

2.1. Angebote sind freibleibend. Sie werden erst mit unserer Auftragsbestätigung verbindlich.Aufträge an K + B lighting systems, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform, Telefonisch oder in anderer Formerteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn der Auftrag von K + B lighting systems   schriftlich bestätigt wird oder Versendung bzw. Aushändigung der Ware und Rechnungsstellung erfolgt. 

2.2. Verpflichten wir uns zur Lieferung ins Ausland, so erfolgt der Vertragsabschluss unter der aufschiebenden Bedingung des Erhalts etwa erforderlicher Ausfuhr- und/oder Einfuhrgenehmigungen, wenn und soweit diese von uns beigebracht werden müssen. 

2.3. DerVertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigenSelbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass dieNichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. 

3. PREISE 

3.1. DiePreise von K + B lighting systems   gelten ab Werk, ausschließlich Versand,Verpackung und Versicherungskosten sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer. 

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

4.1.   Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden unsere Rechnungen 30 Tage nachRechnungsdatum porto- und spesenfrei zur Zahlung fällig; bei Zahlungen binnen10 Tagen ab Rechnungsdatum wird dem Kunden ein Skonto i. H. v. 2 % auf denNettorechnungsbetrag eingeräumt. Ab Fälligkeit schuldet der KundeFälligkeitszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen des § 288 Abs. 2  BGB. Verzug tritt bei Mahnungen nachFälligkeit, jedenfalls aber 15 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderungen ein, Wechseldiskontspesen gehen zuLasten des Kunden.  

4.2. Wird K+ B lighting systems nach Vertragsabschluss bekannt, dass Wechsel des Kunden protestiert sind, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet worden sind oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eintritt, kann K + B lighting systems   auch noch nicht fällige Forderungen sowie solche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, für die ein Wechsel oder Scheck hingegeben worden ist, sofort geltend machen, wenn und soweit sich aus den vorbezeichneten Umständen ergibt, dass die K + B lighting systems geschuldete Gegenleistung gefährdet ist. 

4.3. DieNichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt K + B lighting systems außerdem, so lange jede weitere Lieferung einzustellen und nur noch gegen Vorkasse oder Barzahlung zu liefern, bis dieRückstände beglichen sind. 

4.4. DerKunde kann gegen Forderungen unseres Hauses nur dann aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ferner kann der Kunde wegen eigener Ansprüche gegen unser Haus Zurückbehaltungsrechte nur dann geltend machen, wenn der Gegenanspruch auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 

5. LIEFERZEIT, LIEFERTERMIN, LIEFERUNG UNDGEFAHRÜBERGANG 

5.1. Unvorhersehbare und nicht in unseren Einflussbereich fallende Umstände, die der Erfüllung der von uns übernommenen Verpflichtungen entgegenstehen, berechtigen uns, dieLieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen eines noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, falls die Ereignisse lediglich eine kurzfristige Störung unserer Lieferfähigkeit begründen. Den vorbezeichneten Umständen stehen Streik und Aussperrung gleich, die für uns zu einer wesentlichen Erschwerung der Lieferung führen und zwar einerlei, ob die vorbezeichneten Ereignisse bei uns selbst oder einem unserer Lieferanten eintreten. Dies gilt nicht, wenn wir das Leistungshindernis selbst zu vertreten haben. 

5.2. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so kann der Kunde Verzugsschäden nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 7,5 dieser AGB geltend machen. Der Höhe nach ist der Schadenssatz beschränkt auf 0,5 % des Rechnungsbetrages für jede vollendete Woche, während derer wir uns im Lieferverzug befinden, höchstens jedoch 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung; dieseHaftungsbeschränkung findet keine Anwendung, wenn der Lieferverzug auf groberFahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. 5.3.   Falls wir vereinbarte Lieferfristen nicht einhalten, kann uns der Kunde eine angemessene Frist zur Leistung setzten. Nach fruchtlosem Ablauf dieserNachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz statt Leistung kann der Kunde nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 7.5 dieser AGB geltend machen. 5.4.   Teillieferungen sind zulässig, soweit diese handelsüblich sind und deren Ursache in der Menge und/oder Materialeigenart des Liefergegenstandes begründet ist. 5.5.   Erfüllungsort für unsere sämtlichen Lieferverpflichtungen ist unser Werk, unsere Niederlassung oder unser Auslieferungslager, in dem die Ware dem ersten Beförderer zurÜbermittlung an den Kunden übergeben wird.

5.6. UnsereLieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mangels abweichender Vereinbarung spätestens auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben haben. Auch bei Durchführung des Transports durch uns, der Übernahme sonstiger am Lieferort auszuführender Pflichten, oder beider Übernahme der Transportkosten durch uns findet der Gefahrenübergang statt. Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, von diesem gewünschteVersicherungen auf dessen Kosten abzuschließen. 5.7.   BeiSelbstabholung bzw. Abholung durch ein vom Kunden beauftragtesTransportunternehmen geht die Gefahr mit dem Beginn der Beladung auf den Kunden über. In diesen Fällen ist der Kunde für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung allein zuständig und verantwortlich. Wirken wir dabei mit, so geschieht dies im Auftrag sowie auf Gefahr  des Kunden. Der Kunde stellt uns vonAnsprüchen frei, die gegen uns wegen Schadenereignissen aus nicht betriebs- und beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden. Im übrigen stellt uns der Kunde von etwaige Nachteilen und/oder Belastungen frei, die bei uns dadurch eintreten, dass der von ihm oder auf seine Anweisung eingesetzte Beförderer gegen Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetztes verstoßen hat. Beanstandungen wegen Transportschaden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an uns innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen. 5.8.   Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 

6. EIGENTUMSVORBEHALT, auch gegenüber Dritten

6.1. Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch gegenüber Dritten.

6.2. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände (nachfolgend Vorbehaltsprodukte) ist dem Kunden nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige unser Eigentum gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen treuhänderisch für uns im eigenen Namen einzuziehen. Wir können diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zurWeiterveräußerung widerrufen, wenn und soweit der Kunde mit der uns geschuldeten Zahlung in Verzug ist. 

6.3. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsprodukte erfolgen für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) an uns übergeht. 

6.4. DerKunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentums-vorbehaltssorgfältig zu behandeln. 

6.5. Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere beiZahlungsverzug - vom Vertrag zurückzutreten und die Ware unbeschadet unserer sonstigenRechte herauszuverlangen.       

6.6. BeiLieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in derBundesrepublik Deutschland, wird der Kunde alles Notwendige und Erforderliche tun, um uns unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. 

6.7. Wir verpflichten uns, auf entsprechendes Verlangen des Kunden die vorstehend bezeichneten Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die gesamten zu sichernden Forderungen unseres Hauses um10% übersteigt. 

6.8. Auf entsprechendes schriftliches Verlangen ist der Kunde uns gegenüber verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte angemessen zu versichern. 

7. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG 

7.1. Bei derLieferung nicht von uns hergestellter Waren ist die Haftung für vom Herstellerangegebene Eigenschaften der Ware ausgeschlossen. 

7.2. DieWare ist unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen. Etwaige Mängel rügen sind unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf des dritten auf dieAnlieferung folgenden Tages per Telefax zu erheben. Unterlässt der Kunde dieAnzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einenMangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdecken gemacht werden; andernfalls gilt die Ware, auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. 

7.3. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Kunde das Wahlrecht auf Nacherfüllung. DieKosten der Nacherfüllung gehen insoweit zu Lasten des Kunden, als diese darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Ware an einen anderen Ort als seinegewerbliche Niederlassung verbracht hat, es sei denn, dies gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird diese von uns verweigert oder ist diese dem Kunden unzumutbar, ist der Kunde bei Vorliegen solcher Mängel, die eine wesentliche Vertragsverletzung darstellen, berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages bzw. in allen anderen Fällen dieHerabsetzung der Vergütung zu verlangen. Schadenersatz- bzw. sonstigeZahlungsansprüche kann der Kunde nur nach Maßgabe von Ziffer 7.5 dieser AGB geltend machen. 

7.4. Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr gerechnet ab Ablieferung der Ware. 

7.5. Nichtausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Sachenersatz- und Aufwendungserstattungsansprüche des Kunden für jede Form der Schlechterfüllung des Vertrags sowie Fälle der unerlaubten Handlung sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wir haften auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit wir vertraglich das Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben oder es sich um Pflichten handelt, die für die Errechnung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Kunde vertrauen kann („Kardinalpflichten“). Ferner haften wir unbeschränkt für Schäden aus derVerletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Der Höhe nach beschränkt sich unsere Schadenersatzverpflichtung, außer im Falle vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung, auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden.   

8. ÄNDERUNG, AUSKÜNFTE UND SCHUTZRECHTE 

8.1. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen desLieferumfanges bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung dem Kundenzumutbar ist, es sei denn, es wurden ausdrücklich anderweitige Vereinbarungen getroffen.             

8.2. Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen oder Muster, sowie Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend und unterliegen der Änderung, wenn nachVertragsabschluss Umstände eintreten, die eine Änderung erforderlich machen und zuvor nicht vorhersehbar waren und diese im Einzelfall unter Berücksichtigung des Kundeninteresses zumutbar ist. Falls Änderungen oder Abweichungen für denKunden Vorteile oder zumindest keine Nachteile ergeben, rechtfertigen auch vorhersehbare Umstände Abweichungen von dem bei Vertragsabschluss mitgeteiltenAbbildungen, Zeichnungen und Muster sowie Gewichts- und Maßangaben, es sei denn, dass dies im Einzelfall unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden nicht zumutbar wäre. 

8.3. Auskünfte und Beratung erfolgen vorbehaltlich anderweitiger, schriftlicher Vereinbarung unverbindlich und können nicht zur Begründung irgendwie gearteter Ansprüche gegen uns herangezogen werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, ihm von K + B lighting systems überlassene Unterlagen, Angebote, Konstruktionszeichnungen, Muster oder sonstige Dokumente Dritten zugänglich zumachen. 

8.4. Für diePrüfung des Rechts des Nachbaus aller K + B lighting systems   gelieferten Zeichnungen und Muster ist derKunde allein verantwortlich. Der Kunde stellt K + B lighting systems von solchen Ansprüchen, die von Dritten gegen K + B lighting systems   wegen der Verletzung von Schutzrechten erhoben werden, frei. 

9. EIGENTUMS- UND URHEBERRECHT 

9.1. SämtlicheAngebotsunterlagen bleiben unser Eigentum und müssen auf Verlagen zurückgegeben werden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht, gleich aus welchen Gründen, nicht. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

10.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

10.2. Soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Ehingen ausschließlicherGerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar odermittelbar ergebenden Streitigkeiten. Es steht uns jedoch frei, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. 

10.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmensonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon dieWirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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